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AGB

von Anne Linzmeier & Laura Baum (Zweischwestern Fotografie)
 

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I. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen / der Fotografin erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde / die Kundin den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den / der Kundin wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den / der Kundin erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf / die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

“Licht­bilder” im Sinne dieser AGBs sind alle vom Fotografen / von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Online-Daten, Prints,....)

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II. Urhe­ber­recht

Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen / bei der Fotografin.

Die vom Fotografen / der Fotografin hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers / der Auftraggeberin bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

Überträgt der Fotograf / die Fotografin Nutzungsrechte an seinen / ihren Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen / der Fotografin.

Der Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf / die Fotografin, als Urhe­ber/in des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen / die Fotografin zum Schadensersatz.

Die Rohdaten (unbear­beit­ete Bilder) verbleiben beim Fotografen / bei der Fotografin. Eine Her­aus­gabe der Rohdaten an den Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin erfolgt grund­sät­zlich nicht.

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III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber / von der Auftraggeberin zu tragen.

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Soweit der Fotograf / die Fotografin Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen /  von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf / die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

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Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder in Ausnahmen bar.

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% oder gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Fotografen / die Fotografin fällig.

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Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin gerät in Verzug, wenn er / sie fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen / der Fotografin bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen / der Fotografin.

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IV. Haf­tung

Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf / die Fotografin für sich und die Erfüllungsgehilfen / -gehilfinnen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er / sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er / sie oder die Erfüllungsgehilfen /-gehilfinnen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf / die Fotografin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf / die Fotografin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er / sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm / ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

Der Fotograf / die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers / der Auftraggeberin.

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V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf / die Fotografin dem Auf­tragge­ber / der Auftraggeberin eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin die entsprechen­den Licht­bilder zur Bear­beitung auswählen kann.

Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch den Fotografen / die Fotografin voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf / die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber / die Auftraggeberin zu senden.

Storniert der Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin die Buchung, steht dem Fotografen / der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dieses wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15. Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

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VI. Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers / der Auftraggeberin kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf / die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln. Weitere Infos sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

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VII. Bild­bear­beitung

Der Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen / der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine / ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen / der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

Der Auf­tragge­ber / die Auftraggeberin ist verpflichtet, bei Licht­bildern des Fotografen / der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf / die Fotografin als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 


VIII. Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf / die Fotografin liefert die Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen nach Zugang der Bilderauswahl durch den Kunden / die Kundin aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 8-12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf / die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen / von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt / gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf / die Fotografin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen / die Fotografin erwor­ben werden.

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IX. Schlussbestimmungen

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Gifhorn.

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X. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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