AGB
von Anne Linzmeier & Laura Baum (Zweischwestern Fotografie)
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I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen / der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde / die Kundin den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden / der Kundin wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden / der Kundin erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf / die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGBs sind alle vom Fotografen / von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Online-Daten, Prints,....)
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II. Urheberrecht
Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen / bei der Fotografin.
Die vom Fotografen / der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers / der Auftraggeberin bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf / die Fotografin Nutzungsrechte an seinen / ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen / der Fotografin.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf / die Fotografin, als Urheber/in des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen / die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Rohdaten (unbearbeitete Bilder) verbleiben beim Fotografen / bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber / die Auftraggeberin erfolgt grundsätzlich nicht.
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III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin zu tragen.
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Soweit der Fotograf / die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen / von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf / die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
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Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder in Ausnahmen bar.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% oder gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Fotografen / die Fotografin fällig.
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Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin gerät in Verzug, wenn er / sie fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen / der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen / der Fotografin.
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IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf / die Fotografin für sich und die Erfüllungsgehilfen / -gehilfinnen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er / sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er / sie oder die Erfüllungsgehilfen /-gehilfinnen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf / die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf / die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Er / sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm / ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf / die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
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V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Nach Vorsortierung stellt der Fotograf / die Fotografin dem Auftraggeber / der Auftraggeberin eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber / die Auftraggeberin die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen / die Fotografin vollständig bearbeitet. Der Fotograf / die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber / die Auftraggeberin zu senden.
Storniert der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Buchung, steht dem Fotografen / der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dieses wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
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VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers / der Auftraggeberin können gespeichert werden. Der Fotograf / die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Infos sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
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VII. Bildbearbeitung
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen / der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine / ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen / der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen / der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf / die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Der Fotograf / die Fotografin liefert die Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen nach Zugang der Bilderauswahl durch den Kunden / die Kundin aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 8-12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf / die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen / von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt / gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf / die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen / die Fotografin erworben werden.
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IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gifhorn.
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X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.